Gewässerschutzbeschichtungen nach WHG

Mit Recht werden für die Ausführung von Gewässerschutzbeschichtungen nur anerkannte Fachbetriebe gemäß § 19 l WHG (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz) zugelassen.

Der Dynapox GmbH wurde diese Anerkennung für nachfolgende Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit brennbaren und nichtbrennbaren wassergefährdenden Stoffen (Geltungsbereich der TRbF 180/280) von der TÜV Anlagentechnik GmbH erteilt:

  • Auskleiden von Behältern aus Stahlbeton (Leckschutzauskleidung)
  • Beschichten von Auffangeinrichtungen (Räume, Wannen, Tassen)
  • Beschichten von Behältern aus metallischen Werkstoffen
  • Instandhalten und Instandsetzen von Beschichtungen von Auffangeinrichtungen
  • Verlegen beständiger Plattenbeläge
  • Abdichten/ Verfugen von Abfüllplätzen von Tankstellen