Gewässerschutzbeschichtungen nach WHG
Mit Recht werden für die Ausführung von Gewässerschutzbeschichtungen nur anerkannte Fachbetriebe gemäß § 19 l WHG (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz) zugelassen.
Der Dynapox GmbH wurde diese Anerkennung für nachfolgende Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit brennbaren und nichtbrennbaren wassergefährdenden Stoffen (Geltungsbereich der TRbF 180/280) von der TÜV Anlagentechnik GmbH erteilt:
- Auskleiden von Behältern aus Stahlbeton (Leckschutzauskleidung)
- Beschichten von Auffangeinrichtungen (Räume, Wannen, Tassen)
- Beschichten von Behältern aus metallischen Werkstoffen
- Instandhalten und Instandsetzen von Beschichtungen von Auffangeinrichtungen
- Verlegen beständiger Plattenbeläge
- Abdichten/ Verfugen von Abfüllplätzen von Tankstellen